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VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 3 E 09.1094 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Eilrechtsschutz; Vorrücken auf Probe; Prognoseentscheidung; Erfolgsaussichten der Hauptsache offen; Folgenabwägung (hier zugunsten des Antragstellers)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 11.12.2002 - 7 CE 02.2433
Auszug aus VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 3 E 09.1094
Demgemäß unterliegt die Feststellung der erheblichen Beeinträchtigung ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderung im Sinne des Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung, während die Prognose, ob die entstandenen Lücken geschlossen werden können und das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann, eine gerichtlich nur begrenzt nachprüfbare fachlich-pädagogische Wertung darstellt (BayVGH vom 23.12.1986, CE 86.03209; vom 11.12.2002, 7 CE 02.2433). - VGH Bayern, 16.10.2002 - 7 CS 02.2402
Auszug aus VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 3 E 09.1094
Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (vgl. hierzu BayVGH vom 22.12.1992, BayVBl. 1993, 310; vom 21.11.1996, 7 B 96.1764; vom 16.10.2002, 7 CS 02.2402).